Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung (FGr-N)

Aufgaben/Einsatztaktik

Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich

Notversorgung und Notinstandsetzung. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle

Teileinheiten des THW zur Verfügung. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des

neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

 

Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

 

Aufgabe 2 Arbeiten am Wasser:

„Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche

sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen

sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

 

Aufgabe 5 Beleuchten (klein):

„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen

Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab

und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem

auszuleuchten.

 

Aufgabe 23

 Elektroarbeiten (Betrieb, klein):

„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb

von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der

Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es

werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen

zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.

 

Aufgabe 24 Elektroarbeiten (Betrieb, mittel):

„Elektroarbeiten (Betrieb, mittel)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb

von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 bis 75

kVA. Im Betrieb kann Strom für unterschiedliche Netzformen zur Verfügung gestellt werden.

Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz.

 

Aufgabe 38 Zerteilen Holz:

„Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen

benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.

 

Aufgabe 47 Pumparbeiten (mittel):

„Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung

von ca. 5.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen

der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit B- und C-Storz kombiniert.

 

Aufgabe 64 Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):

„Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern

auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen

Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen,

sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt

nicht unter diese Aufgabe.

 

Aufgabe 65 Transportieren von Gütern (Land):

„Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land.

Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten

Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften

in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur

in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug

nicht explizit dafür geeignet ist.

 

Aufgabe 67 Transportieren von Personen (Land):

„Transportieren von Personen (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Personen auf dem

Land.

 

Aufgabe 80 Notunterbringung:

„Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung und Ordnung von Einsatzkräften

(in der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit)

und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden

Aufgaben werden hierunter ebenfalls subsummiert.

 

Aufgabe 81 Notversorgung:

„Notversorgung“ bedeutet die erste Notversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit

den erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden

Aufgaben.

 

Aufgabe 89 Beleuchten (mittel):

„Beleuchten (mittel)“ bedeutet das Ausleuchten von Flächen und Strecken. Hierbei sind Flächen

von ca. 150 m² oder Strecken von ca. 50 m mit mindestens 20 bis 60 Lux pro Beleuchtungssystem

zu überbrücken, um größere Einsatzstellen zu beleuchten. Die Beleuchtung ist

modular aufbaubar, Kernelement ist eine Lichtmastanlage.

 

Aufgabe 90 Durchführung von technischer Hilfe:

„Durchführung von technischer Hilfe“ bedeutet die Unterstützung anderer Teileinheiten des

THW. Die Unterstützung geht hier über die gegenseitige Ergänzung nach dem modularen

System des THW hinaus.

 

Aufgabe 91Transportieren von Gütern (Wasser, leicht):

„Transportieren von Gütern (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Gütern auf dem

Wasser bis ca. 500 kg ohne Motorbetrieb.

 

Aufgabe 92Transportieren von Personen (Wasser, leicht):

„Transportieren von Personen (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Personengruppen

(bis ca. 10 Personen inkl. Betriebspersonal) auf dem Wasser ohne Motorbetrieb.

 

Aufgabe 97 Transport von Containern:

„Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm-

Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen

aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.

 

Unterstützungsaufgaben (Kategorie 2)

 

Aufgabe 3 Behelfsmäßig Überwinden:

„Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit

einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht

unter diese Aufgabe.

 

Aufgabe 61 Tragen Atemschutz (leicht):

„Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem

Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz

„leicht“ und „schwer“ werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

 

Aufgabe 62 Tragen Atemschutz (schwer):

„Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem

Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

Aufgabe 63 Tragen CSA (leicht):

„Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug

(CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW

vorgegeben.

 

Grundlast bzw. Querschnittsaufgaben (Kategorie 3)

 

Aufgabe 1 Absperren/Absichern:

„Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und

eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten.

 

Aufgabe 27 Erkunden (Boden):

„Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine

Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen.

 

Aufgabe 29 Ersthelfen:

„Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinne einer einfachen Erstversorgung analog

zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen.

 

Aufgabe 32 Führen:

„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich

auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften

mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten

Führungsebene.

 

Aufgabe 82 Eigenschutz:

„Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine

Gefahren an der Einsatzstelle.

 

Aufgabe 94 Transportfähigkeit sicherstellen:

„Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports

von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung

der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung,

um einen sicheren Transport zu ermöglichen.