Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung (FGr-N)
Aufgaben/Einsatztaktik
Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich
Notversorgung und Notinstandsetzung. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle
Teileinheiten des THW zur Verfügung. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des
neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.
Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)
Aufgabe 2 Arbeiten am Wasser:
„Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche
sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen
sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.
Aufgabe 5 Beleuchten (klein):
„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen
Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab
und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem
auszuleuchten.
Aufgabe 23
Elektroarbeiten (Betrieb, klein):
„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb
von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der
Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es
werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen
zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.
Aufgabe 24 Elektroarbeiten (Betrieb, mittel):
„Elektroarbeiten (Betrieb, mittel)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb
von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 bis 75
kVA. Im Betrieb kann Strom für unterschiedliche Netzformen zur Verfügung gestellt werden.
Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz.
Aufgabe 38 Zerteilen Holz:
„Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen
benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.
Aufgabe 47 Pumparbeiten (mittel):
„Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung
von ca. 5.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen
der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit B- und C-Storz kombiniert.
Aufgabe 64 Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
„Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern
auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen
Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen,
sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt
nicht unter diese Aufgabe.
Aufgabe 65 Transportieren von Gütern (Land):
„Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land.
Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten
Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften
in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur
in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug
nicht explizit dafür geeignet ist.
Aufgabe 67 Transportieren von Personen (Land):
„Transportieren von Personen (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Personen auf dem
Land.
Aufgabe 80 Notunterbringung:
„Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung und Ordnung von Einsatzkräften
(in der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit)
und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden
Aufgaben werden hierunter ebenfalls subsummiert.
Aufgabe 81 Notversorgung:
„Notversorgung“ bedeutet die erste Notversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit
den erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden
Aufgaben.
Aufgabe 89 Beleuchten (mittel):
„Beleuchten (mittel)“ bedeutet das Ausleuchten von Flächen und Strecken. Hierbei sind Flächen
von ca. 150 m² oder Strecken von ca. 50 m mit mindestens 20 bis 60 Lux pro Beleuchtungssystem
zu überbrücken, um größere Einsatzstellen zu beleuchten. Die Beleuchtung ist
modular aufbaubar, Kernelement ist eine Lichtmastanlage.
Aufgabe 90 Durchführung von technischer Hilfe:
„Durchführung von technischer Hilfe“ bedeutet die Unterstützung anderer Teileinheiten des
THW. Die Unterstützung geht hier über die gegenseitige Ergänzung nach dem modularen
System des THW hinaus.
Aufgabe 91Transportieren von Gütern (Wasser, leicht):
„Transportieren von Gütern (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Gütern auf dem
Wasser bis ca. 500 kg ohne Motorbetrieb.
Aufgabe 92Transportieren von Personen (Wasser, leicht):
„Transportieren von Personen (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Personengruppen
(bis ca. 10 Personen inkl. Betriebspersonal) auf dem Wasser ohne Motorbetrieb.
Aufgabe 97 Transport von Containern:
„Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm-
Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen
aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.
Unterstützungsaufgaben (Kategorie 2)
Aufgabe 3 Behelfsmäßig Überwinden:
„Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit
einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht
unter diese Aufgabe.
Aufgabe 61 Tragen Atemschutz (leicht):
„Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem
Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz
„leicht“ und „schwer“ werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.
Aufgabe 62 Tragen Atemschutz (schwer):
„Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem
Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.
Aufgabe 63 Tragen CSA (leicht):
„Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug
(CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW
vorgegeben.
Grundlast bzw. Querschnittsaufgaben (Kategorie 3)
Aufgabe 1 Absperren/Absichern:
„Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und
eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten.
Aufgabe 27 Erkunden (Boden):
„Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine
Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen.
Aufgabe 29 Ersthelfen:
„Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinne einer einfachen Erstversorgung analog
zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen.
Aufgabe 32 Führen:
„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich
auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften
mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten
Führungsebene.
Aufgabe 82 Eigenschutz:
„Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine
Gefahren an der Einsatzstelle.
Aufgabe 94 Transportfähigkeit sicherstellen:
„Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports
von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung
der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung,
um einen sicheren Transport zu ermöglichen.